Daher sind die Erdarbeiten bei ungenügender Bodenabtrocknung weiterhin zu unterlassen. Falls die Wetterbedingungen keine Rekultivierungsarbeiten zulassen, ist dies von der bodenkundlichen Baubegleitung zur Beweissicherung sachgerecht zu dokumentieren. 5. Die Fachstelle Boden gewichtet daher aus Sicht Bodenschutz eine Rekultivierung von einer guten Qualität höher ein als die Erfüllung des angegebenen Zeitplans. 3/12 BVD 120/2022/45