Die Fachstelle Boden ist in diesem Verfahren jene Behörde, welche die Qualität der bereits durchgeführten Rekultivierungen beurteilt und im Falle einer unsachgemässen Rekultivierung eine Verbesserung veranlassen kann. Über rechtliche Fragestellungen bezüglich nicht Einhalten von Terminen, kann und will sich die Fachstelle nicht äussern, da es nicht in ihrer Kompetenz liegt. 3. Für die Überprüfung der Rekultivierungsarbeiten fand am 28.03.2022 eine Begehung vor Ort statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Bodenarbeiten korrekt und nach dem Stand der Technik durchgeführt wurden/werden und das geforderte Rekultivierungsziel bisher erreicht wurde.