Die Beschwerdeführerin entgegnete mit Schreiben vom 9. Februar 2022, sie habe die Abbau-/ Wiederauffüllung- und Rekultivierungsarbeiten sowie die Rapportierung in Übereinstimmung mit den behördlichen Aufgaben erledigt. Zwar komme es witterungsbedingt zu einer Verzögerung der letzten Arbeiten für den Oberboden. Der Amtsbericht des AWA vom 15. August 2017, welcher Bestandteil des Gesamtbauentscheids vom 14. Dezember 2017 sei, stelle jedoch klar, dass die saubere und fachmännische Ausführung der anstehenden Arbeiten wichtiger sei als das exakte Einhalten des Terminplans zur Rekultivierung.