Die Vorinstanz nahm dazu in ihrem Schreiben vom 20. Dezember 2022 Stellung und hielt fest, die Berichte und Rapporte seien von der Beschwerdeführerin regelmässig eingereicht worden. Gleichzeitig holte die Vorinstanz bezüglich des Zeitplans eine Stellungnahme des AWA ein. Mit Schreiben vom 4. Januar 2022 teilte das AWA mit, es sei nicht zuständig und empfehle die Einleitung eines baupolizeilichen Verfahrens. Die Vorinstanz eröffnete mit Schreiben vom 17. Januar 2022 ein baupolizeiliches Verfahren.