6. Die C.________ hat der Baupolizeibehörde D.________ im Jahresrhythmus, erstmals per Ende 2019 Rapport über die Einhaltung und Planung der Wiederauffüllungs- und Rekultivierungsetappen zu erstatten, unter Beilage eines entsprechenden Situationsplans. (…)» 3. Mit Schreiben vom 15. November 2021 brachte die Beschwerdegegnerschaft vor, der Stand der Wiederauffüllung entspreche nicht den Etappierungsplänen und der Abschluss der Arbeiten würde sich um mindestens ein Jahr nach hinten verschieben. Zudem habe die Beschwerdeführerin ihre Rapportierungspflicht verletzt, indem sie lediglich Tagesrapporte vorgelegt habe und keine Dreimonats- und Jahresrapporte.