Dies sei jedoch aktuell der Fall. Aufgrund dieser baupolizeilichen Anzeige holte die Vorinstanz einen Fachbericht ein und erliess am 4. April 2019 eine Verfügung, in welcher sie feststellte, der Restabbau sowie ein Teil der Rekultivierungsarbeiten seien zwischenzeitlich erfolgt, weshalb ein schützenswertes Interesse an baupolizeilichen Massnahmen fehle. Sie verfügte unter anderem Folgendes: