«- Die Rekultivierungsarbeiten sind durch eine ausgewiesene Fachperson des FSKB oder eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) zu betreuen. - (…) - Die relevanten Erdarbeiten müssen durch die ausgewiesene Fachperson protokolliert werden. Das AWA wird regelmässig über den Stand der Erdarbeiten und allfällige Probleme informiert. - (…) - Die Rekultivierungsarbeiten sind gemäss der Rekultivierungsrichtlinie des Fachverbandes der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) 2011 durchzuführen. Das AWA ist zu den Etappenabnahmen einzuladen. Eine weitere Abnahme des AWA ist nach Beendigung der Folgebewirtschaftung durchzuführen. - (…)»