Mit Gesamtbauentscheid vom 14. Dezember 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mit- telland der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für den Restabbau des damals noch vorhandenen Kiesvorkommens sowie für die Wiederauffüllung der gesamten Kiesgrube auf den Parzellen D.________ Gbbl. Nrn. I.________ (vormals L.________), M.________, N.________, O.________ und H.________. Die Baubewilligung umfasste zudem auch die Rekultivierung von Landwirtschaftsflächen mit Terrainanpassung und die Erstellung der Gemeindestrasse «J.________». Die Baubewilligung wurde mit gewissen Auflagen erteilt.