«2. Die Liegenschaft auf Parzelle Wangen a/Aare Gbbl. Nr. F.________ am G.________weg darf ab dem 1. März 2023 nicht gewerblich genutzt werden (Benützungsverbot). Es dürfen insbesondere keine Standup-Paddles vermietet werden.» Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Wangen an der Aare vom 20. Juni 2022 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung