e) Im Zusammenhang mit der Frage der Gutgläubigkeit bringt der Beschwerdeführer vor, es müsse vor Augen gehalten werden, dass die Vermietung von Stand Up Paddles seit rund 10 Jahren am gleichen Standort erfolge. Es widerspreche dem guten Glauben bzw. stelle einen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar, wenn die Gemeinde diese gewerbliche Aktivität während 10 Jahren nicht nur dulde, sondern mit Entscheid vom 15. Januar 2020 sogar explizit bewillige.