Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers besteht ein öffentliches Interesse an den angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen im Zusammenhang mit den unzulässigen Nutzungen (Gewerbe und Wohnen) und dem Rückbau des Kompost-WCs sowie des Unterstands. So ist ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten und Nutzungen, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.32 Weiter sprechen auch präjudizielle Gründe für eine vollständige Wiederherstellung.