d) Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, die Gemeinde vermöge kein öffentliches Interesse darzulegen, um die gewerbliche Nutzung der Parzelle bzw. das Belassen des Kompost-WC und der Möblierung zu verbieten. Die Gemeinde habe ein offenkundiges Interesse, dass in den Sommermonaten das Aareufer für die breite Öffentlichkeit belebt werde. Bei der vorliegenden Stand Up Paddle Vermietung handle es sich um ein Dienstleistungsangebot, das von der breiten Bevölkerung geschätzt und in Anspruch genommen werde, weshalb die Aufrechterhaltung dieses Angebots im öffentlichen Interesse liege.