46 Abs. 2 BauG angeordnet, indem sie die Beseitigung des Unterstands und des Kompost-WCs verlangte, ein Benützungsverbot für gewerbliche Nutzungen auf der Parzelle Wangen an der Aare Grundbuchblatt Nr. F.________ und des Gebäudes zu Wohnzwecken anordnete und die Entfernung der dem Wohnen dienenden Gegenstände (Stückgutofen, Möblierung [Tisch, Stühle, Beleuchtung] im Dachgeschoss) verlangte.