Eingabe vom 23. November 2022 eingereichten Fotos lässt sich klar feststellen, dass der eingebaute Ofen der Marke «Cucina BN1» klar grösser ist und auch über ein Kochfeld verfügt. Dieses ermöglicht das Zubereiten von Mahlzeiten und dient damit nicht bloss dem Temperieren der Räume. Irrelevant ist dabei, dass dieser nach Ansicht des Beschwerdeführers den heutigen Bedürfnissen an einen modernen Kochofen nicht genügt. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers wurde der Stückgutofen in der vorliegenden Ausführung nicht mit Entscheid vom 15. Januar 2020 bewilligt. Er erweist sich damit ebenfalls als formell rechtswidrig.