Für einen zum Wohnen nutzbaren Raum mit entsprechender Möblierung (wie sich das Estrichgeschoss heute präsentiert) fehlt damit die dafür benötigte Bewilligung. Was den Ofen anbelangt, so ersuchte der Beschwerdeführer mit seinem Baugesuch vom 22. Oktober 2019 gemäss Formular 2 um einen «Holzofen zum temperieren».16 Der im Baugesuch erwähnte Holzofen findet sich in dem mit Entscheid vom 15. Januar 2020 bewilligten Grundrissplan des Erdgeschosses17 und weist einen Durchmesser von rund 0.6 m auf. Er ist im Plan lediglich als «Ofen» bezeichnet. Bewilligt ist damit einzig ein runder Holzofen zur Raumtemperierung im Erdgeschoss. Anhand der vom Beschwerdeführer mit