Zu beachten ist dabei, dass die gestützt auf die Baubewilligung vom 15. Januar 2020 umgebaute Remise – wie dies die Gemeinde zutreffend ausführt – in ihrer Ausführung sowie optisch bereits den Charakter eines Wohn- bzw. Ferienhauses aufweist (Balkon mit grosszügiger Befensterung im Obergeschoss, grosszügige Befensterung im Erdgeschoss, Aussenraumgestaltung, massive Dacheindeckung) und die Möblierung im Inneren (Tische, Stühle, Couch, Beleuchtung) weit über das hinaus geht, was für einen Einstell- und Wartungsraum bzw. einen Lagerraum erforderlich ist. Die objektive Nutzbarkeit als Wohnraum liegt auf der Hand.