Der Ofen diene ausschliesslich der Beheizung. Es fehle sodann an einer gesetzlichen Grundlage, um die Entfernung von Mobiliar in einer Privatliegenschaft zu verfügen. Auch diesbezüglich sei klarzustellen, dass die Remise als reiner Wartungs- und Lagerraum und nicht zu Wohnzwecken genutzt werde. Es sei nicht seine Absicht, die Remise in ein Ferien- oder Wochenendhaus umzufunktionieren. Auch sei festzuhalten, dass in der Remise seit Jahrzehnten Tische und Sitzgelegenheiten sowie eine Beleuchtung bestanden hätten. Folglich würden auch diese Einrichtungen den Schutz der Bestandesgarantie geniessen.