Die Remise des Beschwerdeführers liegt in der ZöN. Diese Zonen sind öffentlichen Nutzungen vorbehalten. Gemäss Art. 27 GBR13 können die bestehenden öffentlichen Anlagen in Zonen für öffentliche Nutzungen (Art. 77 BauG) ergänzt oder erweitert werden. Gemäss dem zum GBR dazugehörigen Kommentar (rechte Spalte im GBR) ist der Zweck der Zonen im Zonenplan bezeichnet. Die strittige Parzelle Wangen an der Aare Grundbuchblatt Nr. F.________ scheint gemäss massgebendem Zonenplan der Gemeinde zusammen mit der angrenzenden Parzelle Aare Grundbuchblatt Nr. H.________ dem Zweck «B.________» zugeordnet. Das private Gewerbe des Beschwerdeführers (Vermietung von Stand Up Paddles gegen Entgelt) liegt – wie