Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers war die gewerbliche Nutzung der wiederaufgebauten Remise weder Teil des damaligen Baugesuchs des Beschwerdeführers noch Teil der Baubewilligung vom 15. Januar 2020. Vielmehr wird eine solche nirgends erwähnt, womit – den Ausführungen der Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2022 folgend – mit Entscheid vom 15. Januar 2020 hinsichtlich der Nutzung einzig eine solche als Einstell- und Wartungsraum bewilligt wurde. Grundsätzlich kann von der Behörde nur bewilligt werden, was sich mit hinreichender Klarheit aus dem Baugesuch ergibt.