5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei beteiligte es die Grundeigentümerin der Parzelle Wangen an der Aare Grundbuchblatt Nr. F.________ von Amtes wegen am Verfahren und gab auch dieser Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Eingabe vom 5. August 2022 stellte die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte dieselben Anträge wie der Beschwerdeführer und verwies dabei zur Begründung auf die Beschwerde des Beschwerdeführers. Nach gewährter Fristerstreckung beantragt die Gemeinde mit Stellungnahme vom 8. September 2022 die Abweisung der Beschwerde.