2. In der Folge stellte die Gemeinde fest, dass der Beschwerdeführer auf der Parzelle Wangen an der Aare Grundbuchblatt Nr. F.________ unter der Firmenbezeichnung «A.________» die Vermietung sogenannter «Stand-Up-Paddle-Boards» im Internet ausschreibt. Anlässlich einer Baukontrolle vom 8. Dezember 2021 stellte die Gemeinde sodann fest, dass bei der Liegenschaft des Beschwerdeführers verschiedene Bautätigkeiten ausgeführt wurden bzw. im Gang waren. Es handelte sich dabei um folgende Bauten und Anlagen: