Rechtsverzögerung einreichte. Es bestehen keine Vorschriften, die vorgeben würden, innert welcher Frist in einem Baupolizeiverfahren weitere Schritte zu erfolgen haben. Im vorliegenden Fall war die Baute zwischenzeitlich fertig gestellt worden und es drohte weder der Eintritt der Verjährung noch waren andere nicht wiedergutzumachende Nachteile zu befürchten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in diese Zeit die Weihnachts- und Festtage fielen. Zwar stehen die kantonalen Verwaltungsfristen während dieser Zeit nicht still, praxisgemäss bleiben jedoch viele Geschäfte und Gemeinden während dieser Zeit geschlossen, resp.