Die Gemeinde bestreitet, dass Private einer Behörde verbindlich Fristen setzen könnten und macht insbesondere geltend, sie hätten personelle Engpässe gehabt, da sich die Stellenprozente des fachlichen Teils des Bauinspektorats von 370 % Anfang 2021 auf noch 120 % per 1. Dezember 2021 verkleinert habe. Zudem verweist die Gemeinde auf die Festtage. Sie habe bereits Schritte eingeleitet, um eine Beurteilung der Baubewilligungspflicht beim Regierungsstatthalteramt einzuholen. Die Gemeinde bestreitet den Vorwurf der Rechtsverweigerung, räumt jedoch ein, dass es angebracht gewesen wäre, die Beschwerdeführerin über die Verzögerung zu informieren.