3. Am 21. Januar 2022 reichte die Beschwerdeführerin bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Gemeinde Saanen ein. Sie beantragt: «1. Es sei festzustellen, dass die zuständige Baupolizeibehörde der Einwohnergemeinde Saanen zu Unrecht kein Baupolizeiverfahren betreffend die Baute (Grillanlage mit zwei Brennkammern, Arbeitsfläche und Becken) in der südwestlichen Ecke der Terrasse im 1. Stock des «B.________» (Gstaad-Gbbl. Nr. E.________; G.________ 55, 3780 Gstaad) eröffnet hat.