13/14 BVD 120/2022/39 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Oberhofen am Thunersee vom 2. Juni 2022 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.