Die Kosten von CHF 400.– bewegen sich im Übrigen auch bei einer Gesamtbetrachtung in vernünftigen Grenzen. Gründe für einen Verzicht auf die Kostenerhebung sind weder dargetan noch ersichtlich. Die Kostenauferlegung an die Beschwerdeführenden im vorinstanzlichen Verfahren ist deswegen nicht zu beanstanden. 6. Ergebnis und Kosten