Mit der Gebühr nach Aufwand wird der Personal- und Infrastrukturaufwand abgegolten (Art. 4 Abs. 1 GebR). Sie wird nach Art der Dienstleistung unterteilt in Aufwandgebühr I für normale Verwaltungstätigkeit und in Aufwandgebühr II für Verwaltungstätigkeit, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordert (Art. 4 Abs. 2 GebR). Die Gebühren nach Aufwand werden nach dem Zeitaufwand berechnet, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist (Art. 4 Abs. 3 GebR). Gebühren und