Ausserdem stelle sich die Frage, ob die Gemeinde tatsächlich vier Stunden für das Verfahren benötigt habe. Ein Blick in die Verfügung zeige, dass sie schludrig verfasst worden sei. So werde beispielsweise ausgeführt, dass der Thunersee eine Verfügung erlassen habe. Zudem werde im Verlaufe der Erwägungen ohne ersichtlichen Grund mehrmals die Schriftart gewechselt. Dementsprechend seien den Beschwerdeführenden keine Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren aufzuerlegen.