Die Gemeinde antwortete umgehend, er könne die Akten auf der Bauverwaltung einsehen. Von dieser Möglichkeit machte der Anwalt der Beschwerdeführenden am 7. September 2021 Gebrauch.21 Zudem bat er darum, dass ihm die massgebenden Entscheide des Regierungsstatthalteramts Thun zugestellt würden. Diesem Anliegen kam die Gemeinde am 26. Oktober 2021 nach.22 Am 15. November 2021 bat der Anwalt der Beschwerdeführenden die Gemeinde, ihm noch die abgestempelten Pläne zur nachträglichen Baubewilligung zuzustellen. Dies könne auch elektronisch erfolgen. Mit E-Mail vom 22. November 2021 übermittelte ihm die Gemeinde die gewünschten Planunterlagen.23