Wäre eine Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt erfolgt, hätte dieses die Beschwerde an die BVD weitergeleitet, was den Eintretensentscheid nicht beeinflusst hätte.19 Ab dem 7. Juni 2021 waren die Beschwerdeführenden somit in der Lage, die Verfügung vom 17. Mai 2021 innert 30 Tagen anzufechten. Die Beschwerdefrist begann für sie daher am 8. Juni 2021 zu laufen und endete am 7. Juli 2021. Da sie die Verfügung vom 17. Mai 2021 innert dieser Frist nicht anfochten, trat diese auch ihnen gegenüber in Rechtskraft.