rechtswidrig erstellten Baute innert fünf Jahren seit Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit verlangt werden könne. Diese Frist sei noch nicht abgelaufen. Ausserdem wirke es mehr als stossend, wenn die Gemeinde nun geltend mache, dass die Beschwerdeführenden nicht rechtzeitig reagiert hätten. Die Gemeinde habe das Verfahren über mehrere Jahre verschleppt. Das Verhalten der Gemeinde widerspreche dem Vertrauensschutz. Aufgrund der unvollständig gewährten Akteneinsicht und dem Verhalten der Vorinstanz lasse sich der Schluss ziehen, dass es sich nicht um eine dringliche Angelegenheit handle.