Nachdem der Anwalt die entsprechenden Akten und Grundbuchbelege habe einholen können, hätten sich die Beschwerdeführenden am 8.März 2022 bei der Gemeinde gemeldet, um auf diese prozessualen Fehler aufmerksam zu machen. Weiter habe der Beschwerdegegner anlässlich der Stockwerkeigentümerversammlung vom Juni 2021 einen Plan präsentiert, auf dem die Terrasse eingezeichnet war, und behautet, dieser sei integrierender Bestandteil der Baubewilligung. Dies habe sich schliesslich als Falschaussage herausgestellt. Zum Zeitpunkt der Stockwerkeigentümerversammlung seien weder ein Beschwerdeverfahren noch sonst eine zeitliche Dringlichkeit angezeigt gewesen.