sogenannte «hinkende Rechtskraft». Solange die Beschwerdeführenden keine Kenntnisse von der Verfügung vom 17. Mai 2021 hatten, konnte diese ihnen gegenüber auch nicht in Rechtskraft erwachsen.11 Auch die falsche Rechtsmittelbelehrung ist kein Nichtigkeitsgrund, sondern lediglich eine mangelhafte Eröffnung. Aufgrund der Weiterleitungspflicht von Art. 4 VRPG führt sie kaum je zu einem Rechtsnachteil. Offengelassen werden kann auch, ob die Verfügung vom 17. Mai 2021 neben den Beschwerdeführenden und dem Beschwerdegegner auch der Miteigentümerschaft des Grundstücks Oberhofen Grundbuchblatt Nr. I.________ hätte eröffnet werden müssen.