Soweit sie zu Unrecht unterbleibt, ist sie mangelhaft.9 Inhaltliche Mängel sind nur ganz ausnahmsweise, in besonders schweren Fällen, mit der Nichtigkeitsfolge verbunden. Das kann etwa der Fall sein, wenn offensichtliche und krasse Verstösse gegen Grundrechte in Frage stehen oder es für das konkrete Handeln nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage fehlt, sondern gleichzeitig gegen mehrere Gesetze verstossen wird.10