Das baupolizeiliche Verfahren sei somit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und immer noch rechtshängig. Die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Wiederaufnahmeverfahren gegeben seien, könne sich gar nicht stellen. Dementsprechend sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und das Verfahren an die Vorinstanz zu materiellem Entscheid zurückzuweisen.