5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner beantragt mit Eingabe vom 30. Juli 2022 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde und erklärt, er vertraue darauf, dass die Bauverwaltung der Gemeinde die richtigen Entscheide getroffen habe. Die Gemeinde beantragt mit Schreiben vom 8. August 2022 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Mit Einreichung der Kostennote am 6. September 2022 reichten die Beschwerdeführenden zudem eine Replik ein.