Schreiben der damaligen Rechtsanwältin des Beschwerdegegners verwiesen worden. Dieses Schreiben sei den Beschwerdeführenden weder eröffnet noch sei ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorbringen eingeräumt worden. Diese beiden Verfahrensfehler würden zur Nichtigkeit der Verfügung vom 17. Mai 2021 führen. Da das Baupolizeiverfahren deshalb gar nie rechtskräftig abgeschlossen worden sei, könne es sich beim Schreiben der Beschwerdeführenden gar nicht um ein Wiederaufnahmegesuch gehandelt haben. Selbst wenn keine Nichtigkeit angenommen werden könne, hätten die Beschwerdeführenden rechtzeitig gehandelt.