Beantragt werde vielmehr, dass sich die Gemeinde als zuständige Baupolizeibehörde erneut mit der Angelegenheit befasse. Die Eingabe könne deswegen nicht als nachträgliche Beschwerde entgegengenommen werden. Am 2. Juni 2022 verfügte die Gemeinde, auf das Gesuch um Wiederaufnahme vom 8. März 2022 werde nicht eingetreten und auferlegte dem Beschwerdeführer 1 die Verfahrenskosten zur Bezahlung. 4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 7. Juli 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: