Sie führten aus, sie hielten an ihrem ursprünglichen Antrag auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes fest. Mit Schreiben vom 13. April 2022 gewährte die Gemeinde den Beschwerdeführenden nachträglich das rechtliche Gehör zum Entscheid vom 17. Mai 2021, woraufhin die Beschwerdeführenden am 2. Mai 2022 eine Stellungnahme einreichten. Mit Schreiben vom 12. Mai 2022 liess die Gemeinde der BVD die gesamten Akten zukommen und führte aus, sie sei zum Schluss gekommen, das Schreiben vom 8. März 2022 der Beschwerdeführenden müsse als nachträgliche Beschwerde entgegengenommen werden.