Die Gemeinde gab ihm daraufhin Gelegenheit, die Akten auf der Bauverwaltung anzuschauen und zu prüfen. Zudem schickte sie ihm Kopien der Gesamtentscheide des Regierungsstatthalters von Thun vom 8. Januar 2015 und vom 29. November 2018. Mit Schreiben vom 8. März 2022 beantragten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde den Erlass einer neuen anfechtbaren Verfügung, welche diejenige vom 17. Mai 2021 ersetzen solle. Sie führten aus, sie hielten an ihrem ursprünglichen Antrag auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes fest.