2/14 BVD 120/2022/39 Begründung führte sie aus, nach erneutem Aktenstudium sei festgestellt worden, dass am 29. November 2018 unter anderem auch das Einstellhallendach mit einer Absturzsicherung (Geländer) und eine begehbare Terrasse über der Einstellhalle bewilligt worden seien. Die Verfügung wurde einzig dem Beschwerdegegner, nicht aber den Beschwerdeführenden eröffnet.