Der Beschwerdegegner zog eine Anwältin bei. Diese beantragte am 21. April 2021, das Baupolizeiverfahren sei umgehend als gegenstandslos abzuschreiben und einzustellen, da sich ergeben habe, dass die infrage stehenden Bauten vom zuständigen Regierungsstatthalter ordentlich bewilligt worden seien. Mit E-Mail vom 26. April 2021 sandte der Beschwerdegegner der Gemeinde zwei Dokumente zur fraglichen bewilligten Projektänderung (Vergleich Ausführungsprojekt zu bewilligtem Projekt, Planausschnitt). Mit Verfügung vom 17. Mai 2021 stellte die Gemeinde das Baupolizeiverfahren betreffend widerrechtliches Erstellen eines Sitzplatzes auf der Einstellhalle ein und schrieb es ab. Zur 1 BVD 110/2019/4