Der Beschwerdeführer 1 stellte weiter Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben und seinen rechtlichen Möglichkeiten. Zudem wollte er wissen, ob der Rückbau der Terrasse verlangt werden könne. Er bat um vertrauliche Behandlung seines Anliegens. Mit E-Mail vom 19. Juli 2019 erkundigte sich die Gemeinde beim Beschwerdeführer 1, ob er im Verfahren als Anzeiger auftreten möchte. Dieser antwortete am gleichen Tag, es sei ein offenes Geheimnis, dass sie gegen diesen Terrassenbau seien. Die Gemeinde könne deshalb ihn und seine Frau als Anzeiger im Verfahren führen.