wird festgestellt, dass beim Haus L.________ die zulässige Firsthöhe überschritten wird. Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird aus Gründen der Verhältnismässigkeit verzichtet.» Dagegen erhoben Nachbarn Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern [BVD]). Sie kritisierten im Wesentlichen, die Bauherrschaft profitiere vom Verzicht auf die Wiederherstellung, und sie verlangten eine Entschädigung der betroffenen Liegenschaftsbesitzenden für den Wertverlust. Mit Entscheid vom 12. April 2019 trat die BVE nicht auf die Beschwerde ein.1