1. Mit Gesamtentscheid vom 8. Januar 2015 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun einer Bauherrengemeinschaft die Baubewilligung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (Häuser L.________ und M.________) und einem Doppeleinfamilienhaus (Haus N.________) mit gemeinsamer Einstellhalle auf den Parzellen Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nrn. A.________, B.________, H.________, I.________, G.________ und J.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W1. Mit Bauentscheid vom 22. September 2015 bewilligte die Gemeinde Oberhofen eine Projektänderung.