b) Das Verbot der Rechtsverzögerung wird verletzt, wenn die Behörde untätig bleibt, oder das gebotene Handeln über Gebühr hinauszögert, obschon sie zum Tätigwerden verpflichtet wäre. Was noch als angemessene Frist für das Tätigwerden erscheint, beurteilt sich nach der Natur der Sache und nach der Gesamtheit der übrigen Umstände.29 Wird eine baupolizeiliche Anzeige eingereicht, mit der die Unrechtmässigkeit eines Bauvorhabens geltend gemacht wird, hat die Baupolizeibehörde der Gemeinde den Sachverhalt abzuklären. Wenn ein unrechtmässiger Zustand besteht, muss sie die zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erforderlichen Massnahmen anordnen (Art.