Die rechtswidrige Sanierung des Vorplatzes sowie dessen Nutzung als Abstellplatz für Fahrzeuge verletzt das für die Raumplanung grundlegende Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbauzone. Die Fragen, ob die ohne Bewilligung ausgeführten Sanierungsarbeiten aufgrund des grossen öffentlichen Interesses rückgängig zu machen sind und ob die Nutzung als Parkplatz untersagt werden muss, können ohne weiteres gestützt auf die aktuelle Rechtslage beurteilt werden. Für ihre Beurteilung sind vom Erlass der KUeO von Vornherein keine präjudiziellen Erkenntnisse zu erwarten. Zwar soll gestützt darauf der Waldweg ausgebaut und als Detailerschliessungsstrasse durch die Gemeinde übernommen werden.