Steht eine Vielzahl gleichartiger Rechtsverhältnisse zur Diskussion, sollen die Streitfragen wenn möglich in einem Musterprozess beurteilt werden.15 Die Praxis lässt aus Gründen der Prozessökonomie mitunter auch in weiteren Fällen die Einstellung des Verfahrens zu. Zu solchem Vorgehen bedarf es jedoch eines entsprechenden Antrags der betroffenen Person oder ihrer Zustimmung, ebenso der Zustimmung der weiteren Beteiligten. So kommt eine Sistierung in Betracht, wenn eine Rechtsänderung kurz bevorsteht, die für den Verfahrensausgang wesentlich ist. Vage Aussichten auf eine Rechtsänderung oder Veränderung der Verhältnisse genügen hingegen nicht.16