Vor mehr als 50 Jahren sei es auch allen Beteiligten klar gewesen, dass zum Betrieb eines Hunde-Trainingsplatzes mit Klubhaus ebenso Parkplätze gehören würden. Aufgrund der Beschwerde verfolge der Beschwerdegegner eine strikte Parkierungsordnung. Das Parkieren vor dem Klubhaus sei ausschliesslich auf der von der Gemeinde gepachteten Parzelle gestattet. Parkieren dürften dort lediglich Übungsleitende, Übungsteilnehmende, welche mit zwei Hunden üben würden, der Platzwart und die Bewirtschafter des Klubhauses. Alle anderen Mitglieder und Besucher des Beschwerdegegners würden entlang der Hauptstrasse oder auf der anderen Seite der Autobahn im Areal Tannental parkieren.