Damit beschlage die KUeO A.________ einen zentralen Aspekt der vorliegend strittigen Vorplatzsanierung des Klubhauses des Beschwerdegegners, insbesondere die Frage der rechtlichen Sicherstellung der Erschliessung der Parzelle H.________. Vor diesem Hintergrund sei die Sistierung des Wiederherstellungsverfahrens beschlossen worden. Die Sanierung bezwecke vorab die Instandstellung des Vorplatzes zum Klubhaus auf Parzelle H.________ zwecks (Weiter-)Nutzung desselben, wie bisher als Abstellplatz für die Hunde- Ausbildungskursleitenden. In einem allfälligen nachträglichen Baubewilligungsverfahren wäre